Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Gelato Arena
Alfio Arena
Ziegelstr. 9
30453 Hannover

Telefon: +49 (0)1776446936
E-Mail: info(at)speiseeiswagen-hannover.de

 

Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet.

 

1.Werdegang/Vorrang

Allen Gelato Arena erteilten Aufträgen liegt Folgendes zugrunde:
Der Inhalt eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages umfasst,-

das Angebot, die Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Gelato Arena geschlossenen Verträge.

Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden. Mündliche Abreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

 

2.Preise

Alle Preise sind freibleibend. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Wir sind zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn unsere Leistung später als 6 Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen ist und sich in der Zwischenzeit Löhne oder Kosten durch externe Lieferanten erhöht haben.

 

3.Zahlung und Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug werden ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit für ausstehende Beträge Verzugszinsen fällig. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gelato Arena kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Wird eine ggf. vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Auftragsnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist der Auftragsnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche Rechnungen müssen spätestens 1 Tag vor dem Veranstaltungstag auf dem Konto des Auftragsnehmer gutgeschrieben sein.
Wurde die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, behält sich Gelato Arena vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Auftraggeber ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

Der Auftraggeber teilt Gelato Arena 14 Tage vor dem Veranstaltungstag die endgültige Personenzahl der Veranstaltung mit, die die Grundlage für die reibungslose Planung,

Materialverfügbarkeit und Rechnungsstellung ist. Erfolgt die Beauftragung erst weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstag muss der Auftraggeber dem Auftragsnehmer die endgültige Personenzahl bei der Auftragserteilung mitteilen. Bei Abweichung der vorgegebenen Gästezahl um mehr als 25 Personen, ist Gelato Arena berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
Nachträgliche Änderungen an der Personenzahl sind nicht möglich, es sein denn, es handelt sich um eine Erweiterung der Leistung nach Absprache und Bestätigung von Gelato Arena. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Personenzahl berechnet. Anzahlungen werden nicht verzinst.

 

3.a Termine

Der Auftragsnehmer ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt ihm dies im Einzelfall nicht (z. B. Höhere Gewalt, Panne, etc.), so gesteht der Auftraggeber dem Auftragsnehmer eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu. Wir setzen für die Fahrzeit zum Auftraggeber/Veranstaltungsort Navigationsgeräte ein. Die sinnvollste und kürzeste Route zum vereinbarten Zielort/Veranstaltungsort wird ausgewählt. Wir planen zwischen den Terminen ausreichend Zeit ein. Jedoch kann ein außergewöhnliches Ereignis wie z.B. Stau/Unfall (Höhere Gewalt) folglich eine Verspätung mit sich bringen. Der Auftraggeber wird in einem solchen Fall unverzüglich durch Anruf oder Email in Kenntnis gesetzt.

 

3.b Stornierung

Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Auftragserteilung zu widerrufen. Der Auftraggeber hat für den Fall des Widerrufs einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des vereinbarten Bruttoentgeltes zu zahlen.

Bei einer Stornierung von bereits erteilten Aufträgen durch den Auftraggeber (gemäß Auftragsbestätigungen) fällt eine Stornierungsgebühr i. H. v.:


– bis 90 Tage vor der Veranstaltung 10%
– bis 45 Tage vor der Veranstaltung 15%
– bis 14 Tage vor der Veranstaltung 20%
– bis 7 Tage vor der Veranstaltung 30%

vor. Bei Stornierungen bis weniger als 2 Tage vor Veranstaltungstag fällt eine Stornierungsgebühr i. H. v. 100% des Auftragswertes an.

 

3.c Änderungen/Austauschrecht

Geringfügige Änderungen im Eisangebot des Auftragsnehmer können saisonbedingt auftreten. Dabei garantiert der Auftragsnehmer eine ersatzweise Bereitstellung gleichwertiger Waren.

 

4. Transportkosten

Die ggf. anfallenden nationalen Transportkosten (An- und Abfahrt) sind in den mitgeteilten Preisen enthalten.

 

5. Wetterextreme/Höhere Gewalt

Bei Außentemperaturen über 50°C und mehr (55°C – 60°C) kann der reibungslose Ablauf der eingesetzten Kühltechnik nicht garantiert werden. Dazu zählt auch direkte Sonneneinstrahlung über einen längeren Zeitraum. Ein ständiges öffnen und schließen der Kühltruhen, aufgrund erhöhten Aufkommens, führt zu einem raschen Temperaturabfall. In einem solchen Fall, behalten wir uns vor, die Ausgabe kurzzeitig ( für 15 – 20 Minuten) zu unterbrechen.

Bei Regen, Starkregen oder Gewitter behalten wir uns vor, die Ausgabe kurzzeitig ( für 15 – 20 Minuten) zu unterbrechen. Letzteres gilt auch bei Windgeschwindigkeiten über 90 km/h.

Bei Außentemperaturen über 50°C (55°C – 60°C +) behalten wir uns das Recht vor, den Auftrag zu stornieren. Dem Auftraggeber wird in einem solchen Fall keine Rechnung ausgestellt.

 

6. Haftung

Schadensersatzsprüche wegen Nichtnutzung oder aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt sowie behördlichen Auflagen und Untersagungen, die die Nutzung unmöglich machen oder aufgrund fehlender Genehmigungen sind ausgeschlossen.

Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Gelato Arena.
Sollte ein Schadenfall oder andere äußere Umstände die Nutzung unserer Mietgegenstände ganz oder teilweise nicht mehr möglich sein, so besteht seitens des Auftraggeber kein Schadensersatzanspruch gegenüber Gelato Arena, es sei denn, der Nutzungsausfall wurde von Gelato Arena schuldhaft herbeigeführt. Der Ersatzanspruch ist auf die Höhe der Mietgebühr begrenzt.
Wird durch den Auftraggeber ein Schadensfall verursacht, der die weitere Nutzung unmöglich macht, so hat er den Ausfall angemessen auszugleichen. Für die Schadensbeseitigung sind stets nur fachlich qualifizierte Kräfte einzusetzen.

Alle gegen die Gelato Arena gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

7. Rücktritt durch Gelato Arena

Wird eine ggf. vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Gelato Arena gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist Gelato Arena berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ferner ist Gelato Arena berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei:

  • irreführenden oder falschen Angaben des Auftraggeber
  • der Auftraggeber sich nicht an die Vereinbarungen gehalten hat
  • Verstoßes gegen die AGB´s

 

8. Schlussbestimmungen 

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Fehlende Regelungen werden durch rechtmäßige, wirtschaftlich gleichwertige Bestimmungen ersetzt. Dies gilt auch für Regelungslücken.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.

 

Gelato Arena,  Alfio Arena Ziegelstr. 9, 30453 Hannover

Stand: März 2023